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Die Fernsehschutzliste
Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des § 5a zur «Übertragung von Großereignissen» in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. § 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. ...

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